FAQ - Fragen und Antworten

FAQ - Fragen und Antworten

1. Allgemeines

Sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für Privatpatienten gilt:
Physiotherapeutische Behandlungen dürfen nur auf Verordnung eines Arztes und nur mit der verordneten Therapie durchgeführt werden.
Fragen zur vorliegenden Heilmittelverordnung beantworte ich Ihnen gerne!

Alternativ kann ich Ihnen als "Physiotherapeutin und Heilpraktikerin - beschränkt auf dem Gebiet der Physiotherapie -" nach Befundung eine entsprechende Heilmittelverordnung ausstellen; beachten Sie aber, dass private und gesetzliche Krankenkassen die Behandlungen nicht erstatten und Sie die Befundung und Therapie komplett selbst bezahlen müssen.

Ohne Heilmittelverordnung sind Behandlungen im Bereich der Primärprävention jederzeit möglich
(z.B. Wellnessbehandlungen wie Massagen).

Die zentralen Prinzipien meines Therapieverständnisses sind Kontinuität und Verlässlichkeit. Das bedeutet, dass Sie in der Regel nur von einem Therapeuten behandelt werden. Abweichungen können natürlich vorkommen wenn es therapeutisch sinnvoll ist: so möchte ich Ihnen nicht zumuten Ihre Therapie zu unterbrechen wenn der Therapeut nicht verfügbar ist (z.B. bei Krankheit oder Urlaub). In einem solchen Fall behandelt ein anderer Therapeut - ich stelle natürlich sicher, dass dieser umfassend über Ihren Fall unterrichtet ist. So wird sichergestellt, dass die Behandlung in gewohnter Qualität fortgeführt wird.
Auch sonst sind auf Ihren Wunsch Therapeutenwechsel möglich, denn das Verhältnis zum Therapeuten ist sehr wichtig und mitentscheidend für den erfolgreichen Therapieverlauf.
Selbstverständlich können Sie als Frau den Wunsch äußern ausschließlich von einer Therapeutin behandelt zu werden - und natürlich können Männer wünschen von einem Mann behandelt zu werden!

2. Heilmittelverordnung

Wer kann eine Heilmittelverordnung für Physiotherapie ausstellen?
Jeder Arzt, egal ob Allgemeinmediziner oder Facharzt, kann Ihnen Physiotherapie verordnen.
Dabei muss sich Ihr Arzt an die Heilmittel-Richtlinie und den dazugehörigen Heilmittelkatalog halten; dieser Heilmittelkatalog legt das medizinisch Mögliche und Notwendige fest.

Behandlungsbeginn
Sofern auf der Heilmittelverordnung keine Angaben gemacht wurden, wann die Behandlung spätestens beginnen soll, muss die Therapie zwingend innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden.

Liegt der Behandlungsbeginn nach der 28-Tage-Frist , so muss ich Ihnen die Verordnung zur Änderung beim Arzt wieder mitgeben; in diesem Fall ist es sinnvoll sich gleich eine neue Verordnung ausstellen zu lassen.
Änderungen an einer bestehenden, jedoch aufgrund der Überschreitung der Frist ungültigen Verordnung, sind immer mit Stempel und Unterschrift des Arztes / der Ärztin sowie (zwingend) dem Änderungsdatum zu versehen!
Änderungen sind noch am gleichen Tag beim Arzt / bei der Ärztin zu veranlassen!
Ausnahmsweise und in begründeten Ausnahmefällen lasse ich, sofern Ihr Arzt dies zulässt, die Verordnung entsprechend ändern.

Verordnungen der Berufsgenossenschaft ("BG-Rezepte") müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden.
Bei Langzeitverordnungen (Punkt 9. Ihrer Verordnung ist angekreuzt) ist vor Behandlungsbeginn von Ihnen oder, sofern uns die BG-Verordnung am Ausstellungstag vorgelegt wird, von mir bei der zuständigen Berufsgenossenschaft die Kostenzusage einzuholgen. Liegt die Kostenzusage der Berufsgenossenschaft nicht bei Behandlungsbeginn vor, muss zwingend eine neue Verordnung von Ihnen beim Arzt angefordert werden!
Bei einem "dringlichen Behandlungsbedarf" muss die Verordnung innerhalb von 7 Tagen begonnen werden.

Verordnungen mit dem Aufdruck "Entlassmanagement" müssen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden und innerhalb von 12 Kalendertagen abgeschlossen sein; darüber hinausgehende Behandlungen verfallen.

Fristen zu Beginn / Unterbrechung der Heilmittelbehandlung
Die Heilmittel-Richtlinie legt die Fristen für den Beginn der Behandlung auf 28 Kalendertage fest.
Ausnahme: Besteht ein dringlicher Behandlungsbedarf, kann der Arzt dies im entsprechenden Feld auf der Verordnung ankreuzen. In diesem Fall muss mit der Behandlung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden.
Eine Verordnung verliert ihre Gültigkeit bei:
  • bis zu 6 verordneten Behandlungseinheiten nach 3 Monaten
  • mehr als 6 Behandlungseinheiten nach 6 Monaten
Die Behandlung ist nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Verordnung abzubrechen.

Es gibt keine maximal möglichen Unterbrechungszeiträume, sondern es wird ausschließlich auf die Gültigkeit einer Verordnung abgestellt.

Verordnungen der Berufsgenossenschaft dürfen nicht mehr als 14 Tage unterbrochen werden - nach einer Unterbrechung (Krankheit, Urlaub, etc.) muss die Verordnung abgebrochen und abgerechnet werden!
Sämtliche Behandlungen müssen innerhalb 2 Monaten durchgeführt werden - danach verliert die Verordnung ihre Gültigkeit!

Verordnungen der Berufsgenossenschaft, die als Langzeitverordnungen gekennzeichnet sind, dürfen nicht mehr als 4 Wochen unterbrochen und müssen innerhalb von 6 Monaten durchgeführt werden.

Hausbesuche
Wenn Sie den Physiotherapeuten nicht selbst aufsuchen können, so kann die Behandlung in sogenannten "Hausbesuchen" erfolgen. Dies muss zwingend vom Arzt auf der Heilmittelverordnung vermerkt werden.
Teilen Sie bitte der Praxis frühzeitig "Hausbesuche" mit, rechtzeitig Termine vereinbart werden können.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass "Hausbesuche" nur im Nahbereich und nur morgens innerhalb festgelegter Zeitblöcke erfolgen können!

Prüfung der Heilmittelverordnung
Heilmittelverordnungen müssen von mir auf Vollständigkeit und Korrektheit der getätigten Angaben geprüft werden - fehlerhafte Verordnungen muss ich Ihnen zur Änderung beim ausstellenden Arzt wieder mitgeben. Die korrigierten Verordnungen müssen spätestens beim nächsten Behandlungstermin wieder vorliegen.

Was ist Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Krankengymnastik am Gerät und Manuelle Lymphdrainage?
a) Krankengymnastik (KG)
Krankengymnastik ist ein natürliches Heilverfahren, das auf aktive, d.h. selbständig ausgeführte, Bewegungen basiert. Ziel der Behandlungen ist es Einschränkungen der Körperfunktionen zu vermeiden, zu verbessern oder zu beseitigen.
Besondere Formen der Krankengymnastik sind neurophysiologische Therapien wie die Bobath-Methode und propriozeptive neuromuskuläre Fazilitation (PNF).
b) Manuelle Therapie (MT)
Bei der Manuellen Therapie werden Funktionsstörungen des Bewegungsapparates behandelt. Grundlage sind dabei spezielle vom Therapeuten durchgeführte Handgriff- und Mobilisationstechniken, bei denen Schmerzen gelindert und Bewegungsstörungen beseitigt werden.
c) Manuelle Lymphdrainage (MLD)
Eine Manuelle Lymphdrainage ist eine Massage in Richtung der Lymphbahnen zum Zweck der Entstauung der Lymphgefäße. Die verordneten Theapiedauern betragen 30, 45 oder 60 Minuten.
d) Krankengymnastik am Gerät (KGG)
Krankengymnastik am Gerät ist eine individuelle medizinische Trainingstherapie an medizinischen Geräten -
Krankengymnastik am Gerät (KGG) wird derzeit nicht von mir angeboten.

Die Abkürzung KMT steht für Klassische Massagetherapie.

Gesamtverordnungsmenge überschritten
Ist die Gesamtverordnungsmenge für Ihr derzeitiges Krankheitsbild ausgeschöpft, müssen Sie ab dem letzten Behandlungstermin 12 Wochen pausieren bis Sie eine neue Verordnung bekommen können (arztunabhängig).
Erscheint Ihrem behandelnden Arzt eine 12-wöchige Unterbrechung bei Ihrem Krankheitsbild zu lange, kann er eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ausstellen, die je nach Krankenkasse von dieser genehmigt werden muss, bevor die Behandlung begonnen werden kann.

3. Behandlung

Eine ärztliche Heilmittelverordnung muss spätestens 24 Stunden vor dem ersten Behandlungstermin in der Praxis vorliegen (im Original, per Fax, als Foto über E-Mail oder WhatsApp).

Am allerersten Behandlungstermin bitte 10 Minuten vor Behandlungsbeginn erscheinen, damit Datenschutzerklärung, Behandlungsvertrag, u.a. ohne Zeitdruck ausgefüllt werden können.

Bitte kommen Sie zu den weiteren Behandlungsterminen 5 Minuten früher um ggf. auftretende Fragen bzw. weitere Termine abzuklären.

Bitte ziehen Sie für die Behandlungen bequeme Kleidung an und bringen Sie zu den Behandlungen ein großes Handtuch (als Liegenunterlage) mit!
Bitte achten Sie bei Übungen auf der Trainingsfläche auf saubere Turnschuhe!

Gerne können Sie auch Befunde, Röntgenbilder, Operationsberichte oder sonstige Unterlagen über Ihr Krankenbild mitbringen!

Nicht erhaltene Leistungen dürfen nicht unterschrieben und abgerechnet werden - eine Nichtbeachtung dieser Verfahrensweise ist strafbar und verstößt gegen die Rahmenverträge; dies gilt ebenfalls für das Umdatieren von Behandlungszeiten!

Behandlungsdauer
Die Regelbehandlungszeit richtet sich nach der verordneten Leistung - die Krankenkassen vergüten bei Krankengymnastik maximal 15 bis 20 Minuten.
Zur Behandlungszeit zählen Terminvergabe, Anamnese, Aus- und Ankleiden, physiotherapeutische Befunderhebung, Verlaufsdokumentation sowie Mitteilung an den verordnenden Arzt.
In meiner Praxis beträgt die Behandlungszeit für Krankengymnastik bis zu 20 Minuten.

Weitere Behandlungszeiten:
KG-Bobath und KG-PNF: 25 - 30 Minuten
Manuelle Therapie: 20 Minuten
Manuelle Lymphdrainage: 30, 45 oder 60 Minuten (je nach Verordnung)

Parkplätze
Parkplätze stehen unmittelbar am Gebäude zur Verfügung. Ebenfalls stehen Stellplätze für Fahrräder zur Verfügung.

Behindertengerechter Eingang
Der Eingangsbereich sowie die Therapieräume sind ebenerdig und damit behindertengerecht zu erreichen.

4. Terminabsagen

Nicht wahrzunehmende Behandlungstermine sind mindestens 24 Stunden vorher abzusagen (persönlich, telefonisch - auch auf den Anrufbeantworter - oder per E-Mail oder WhatsApp)!

Werden von Ihnen Behandlungstermine nicht wahrgenommen oder Sie diese Termine nicht 24 Stunden vorher absagen und ich diese nicht anderweitig vergeben kann, muss ich Ihnen die in diesem Zusammenhang angefallenen Kosten gem. § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) privat in Rechnung stellen - die Rechnung ist zu überweisen!

Ich führe eine Bestellpraxis und habe für Ihre avisierte Behandlung kostenintensive Dispositionen getroffen:
ich habe einen qualitativ hochwertig ausgebildeten Physiotherapeuten, erforderliche Räumlichkeiten und Behandlungszeiten sowie entsprechende Behandlungsmaterialien zur Verfügung gestellt.

Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen, egal ob Sie schuldlos an der Wahrnehmung des Termins gehindert waren oder ob dem ein schuldhaftes Verhalten zu Grunde lag!

5. Zuzahlung

Gem. § 43 c SGB V i.V.m. § 61 SGB V sind die Zuzahlungen vom Versicherten einzuziehen - die gesamte Zuzahlung ist gem. § 6 Nr. 6. letzter Satz des Rahmenvertrages des vdek ("Verband der Ersatzkassen") zwischen den Berufsverbänden und den Ersatzkassen am ersten Behandlungstag fällig.
Bitte begleichen Sie die Rezeptgebühren am ersten Behandlungstag als EC-Cash oder per Überweisung des angegebenen Rechnungsbetrages auf der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer!
Die Zuzahlung beträgt 10,- € Zuzahlungspauschale je Verordnung und zusätzlich 10 % der Behandlungskosten
(Beispiel: Zuzahlung für 6 x Krankengymnastik in einer Ersatzkasse =  25,66 €).
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit.

Zahlen Sie Ihre Behandlungen nicht am ersten Behandlungstag, werden Sie am Tag der zweiten Behandlung an Ihre Zuzahlung schriftlich erinnert. Dies kann persönlich in der Praxis oder durch Zustellung per Post erfolgen.

Zahlen Sie auf die o.g. Zahlungsaufforderung bis zum Ende der Behandlungsserie bzw. bis zum Ablauf der Zahlungsfrist nicht, ist die zuständige Krankenkasse verpflichtet die Zuzahlung von Ihnen einzufordern.

Sofern Sie eine aktuelle Befreiungskarte Ihrer Krankenversicherung vorliegen haben, bringen Sie diese bitte zur ersten Behandlung mit und zeigen diese unaufgefordert vor. Fragen zur Zuzahlungsbefreiung beantwortet Ihnen gerne Ihre Krankenkasse!

Rezepte der Privatversicherten werden zum Abschluss der Behandlungen abgerechnet und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
Die Höhe der zu entrichtenden Vergütung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenkasse und Beihilfe.
Die Beihilfe von Beihilfeberechtigten übernimmt nur anteilig die Kosten einer Behandlung - Beihilfesätze sind keine rechtsverbindlichen Preisvorgaben für Physiotherapeuten.

Patienten mit Rezepten von Unfallversicherungsträgern (z.B. Berufsgenossenschaften) müssen keine Zuzahlung zu den Behandlungen zahlen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich auf fristgerechte Zahlung bestehe - nicht fristgerecht geleistete Zahlungen werden unverzüglich und kostenpflichtig angemahnt. Entstehende Bearbeitungs-/Mahngebühren, mögliche Verfahrenskosten usw. sind in jedem Fall zu leisten und werden, wie auch der vollständige Rechnungsbetrag, rechtlich eingefordert.

Eine Barzahlung in der Praxis ist nicht möglich - Zahlungen sind entweder über eine Rechnung oder per EC-Karte möglich!

6. Kurse

Das Gesundheitszentrum reha med bietet - je nach Bedarf - Präventionskurse und sonstige Kurse an.
Vor Kursbeginn ist eine verbindliche Anmeldung (mit dem Vordruck "Kursanmeldung") erforderlich - die Kursgebühr ist in voller Höhe spätestens 5 Tage vor Kursbeginn zu zahlen.
Bei Rücktritt bis 5 Tage vor Kursbeginn wird die bereits gezahlte Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 15,- € zurückerstattet. Tritt der Teilnehmer später von seinem Vertrag zurück, wird die Kursgebühr gem. § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in vollem Umfang fällig.

Bei Präventionskursen, die von den Krankenkassen bezuschusst werden, ist die Kursgebühr unabhängig von einer evtl. Erstattung durch die Krankenkasse selbst in voller Höhe zu tragen.
Voraussetzung für eine Erstattung ist die vollständige Zahlung der Kursgebühr und eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80% der Kursstunden).

Bei zu geringer Teilnehmerzahlen behalte ich mir vor den entsprechenden Kurs abzusagen; die Kursgebühren werden erstattet.

Ärztlich verordnete Rehasport-Kurse biete ich in meiner Praxis nicht an!

7. Sonstiges

Für weitere Fragen stehe ich und mein Team Ihnen jederzeit zur Verfügung - Preisauskünfte erhalten Sie an der Rezeption!

Marion Stöppelwerth-Giljohann
Gesundheitszentrum reha med



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